Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ihre Anfrage ist unverbindlich und noch keine Buchung. Maßgeblich sind das vor der Beauftragung übermittelte Angebot, der vereinbarte Leistungsumfang und die wirksam einbezogenen Bedingungen.
Was wir vor der Buchung festhalten
Start und Ziel, Termin, Inventar, Team, Fahrten, Verpackung, Montage und notwendige Zusatzpositionen werden nachvollziehbar vereinbart. Änderungen des Auftragsumfangs besprechen wir vor der Ausführung. Gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.
Bestehende Geschäftsbedingungen
Übernommene Bestandsbedingungen, Stand 8. Oktober 2026. Vor Verwendung mit dem individuellen Angebot und der tatsächlichen Leistung abstimmen.
01. Geltungsbereich und Vertragspartner
Anwendung gegenüber Verbrauchern und Unternehmen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen der DC Umzug OG, Richtstraße 44a, 9500 Villach, Österreich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Sie gelten insbesondere für Privatumzüge, Firmen- und Büroumzüge, Möbel- und Kleintransporte, Auslandsumzüge, Verpackungsleistungen, Möbelmontage und -demontage, Sondertransporte sowie Entrümpelungs- und Räumungsleistungen. Verbraucher ist eine natürliche Person, für die das konkrete Rechtsgeschäft nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehört. Unternehmer ist eine Person oder Organisation, für die das Geschäft zum Betrieb ihres Unternehmens gehört. Individuell ausgehandelte oder im Angebot ausdrücklich festgehaltene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Gegenüber Verbrauchern gelten jedenfalls die zwingenden Bestimmungen des KSchG, FAGG und sonstigen Verbraucherschutzrechts. Abweichende Geschäftsbedingungen eines unternehmerischen Auftraggebers gelten nur, wenn DC Umzug OG ihrer Anwendung ausdrücklich zugestimmt hat. AGB-Kontrolle §§ 864a und 879 ABGB Verbrauchergeschäft §§ 1 und 6 KSchG
02. Angebot und Vertragsabschluss
Anfrage, Besichtigung und Auftragsbestätigung
Eine Anfrage über die Website, telefonisch, per E-Mail oder WhatsApp stellt noch keine verbindliche Auftragserteilung dar. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein verbindliches Angebot von DC Umzug OG innerhalb der darin genannten Frist annimmt, eine schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung erhält oder die vereinbarte Leistung mit Zustimmung des Auftraggebers begonnen wird. Angebote werden auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Angaben, Fotos, Videos, Möbellisten oder einer Besichtigung erstellt. Ein Angebot ist nur dann als verbindlicher Fixpreis anzusehen, wenn es ausdrücklich als Fixpreis bezeichnet wurde. Der Auftraggeber hat die Auftragsbestätigung unverzüglich auf offensichtliche Fehler bei Adressen, Termin, Leistungsumfang und Preis zu prüfen und Abweichungen möglichst rasch mitzuteilen. Diese AGB werden dem Auftraggeber vor dem Vertragsabschluss zugänglich gemacht und sind Bestandteil des Vertrags, wenn ihre Geltung vereinbart wurde.
03. Leistungsumfang
Vereinbarte Haupt- und Zusatzleistungen
Art und Umfang der geschuldeten Leistung ergeben sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung und den individuell getroffenen Vereinbarungen. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht automatisch im Auftragsumfang enthalten. Dazu können insbesondere gehören: Ein- und Auspackarbeiten, Möbelmontage und Möbeldemontage, Küchen- oder Spezialmontagen, Lieferung von Verpackungsmaterial, Einrichtung von Halteverbotszonen, Entrümpelung und Räumung, Klavier-, Tresor- und Schwertransporte, Zollabwicklung und Behördenwege, zusätzliche Abhol- oder Zieladressen. Nachträglich gewünschte Zusatzleistungen werden, soweit organisatorisch möglich, gesondert vereinbart und nach dem vereinbarten Preis oder tatsächlichen Aufwand verrechnet. Fotografien, Beschreibungen und Angaben auf der Website dienen der allgemeinen Darstellung. Maßgeblich für den konkreten Auftrag ist die jeweilige individuelle Vereinbarung.
04. Informations- und Mitwirkungspflichten
Vollständige Angaben als Grundlage der Planung
Der Auftraggeber hat alle für die Planung und Durchführung wesentlichen Umstände richtig, vollständig und rechtzeitig bekanntzugeben. Dazu gehören insbesondere: vollständige Abhol-, Zwischen- und Zieladressen, Stockwerke, Stiegen, Aufzüge und lange Tragewege, Park- und Zufahrtsmöglichkeiten, Art, Anzahl, Abmessungen und ungefähres Gewicht großer oder schwerer Gegenstände, besonders empfindliche oder hochwertige Güter, Klaviere, Tresore, Antiquitäten oder Sondergüter, notwendige Demontage-, Montage- und Verpackungsarbeiten, behördliche, zollrechtliche oder hausinterne Einschränkungen. Änderungen sind DC Umzug OG unverzüglich mitzuteilen. Mehrkosten, die nachweislich durch unrichtige, unvollständige oder verspätete Angaben entstehen, können nach vorheriger Information entsprechend dem tatsächlich zusätzlichen Aufwand verrechnet werden. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass an den Leistungsorten eine entscheidungs- und empfangsberechtigte Person erreichbar ist.
05. Zufahrt, Parkplätze und Halteverbotszonen
Zugang zu Abhol- und Zieladresse
Der Auftraggeber hat, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, für eine rechtlich zulässige Zufahrt, ausreichende Parkmöglichkeit sowie freien Zugang zu den Räumlichkeiten zu sorgen. Die Beantragung und Einrichtung einer Halteverbotszone wird nur geschuldet, wenn diese Leistung ausdrücklich beauftragt wurde. Der Auftraggeber hat notwendige Genehmigungen des Eigentümers, Vermieters, der Hausverwaltung oder sonstiger zuständiger Stellen rechtzeitig einzuholen, sofern DC Umzug OG diese Aufgabe nicht ausdrücklich übernommen hat. Zusätzliche Tragewege, Wartezeiten, Parkgebühren, behördliche Gebühren oder Umwege können verrechnet werden, soweit sie nicht bereits im vereinbarten Preis enthalten und nicht von DC Umzug OG verursacht wurden.
06. Verpackung und Transportvorbereitung
Sichere Kartons und Schutz der Transportgüter
Wird kein Einpackservice vereinbart, hat der Auftraggeber das Umzugsgut rechtzeitig, transportsicher und dem Inhalt entsprechend zu verpacken. Kartons müssen verschlossen, ausreichend stabil, tragbar und nach Möglichkeit nach Inhalt oder Zielraum beschriftet sein. Zerbrechliche Gegenstände sind besonders zu kennzeichnen. Unsicher verpackte, überladene oder offensichtlich nicht transportfähige Gegenstände dürfen aus Sicherheitsgründen zurückgewiesen oder nach Abstimmung neu verpackt werden. Wird die Verpackung durch DC Umzug OG übernommen, richtet sich die Leistung nach dem vereinbarten Umfang. Das Auspacken und die Rücknahme von Verpackungsmaterial sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Soweit ein Schaden nachweislich durch eine vom Auftraggeber vorgenommene unzureichende Verpackung verursacht oder mitverursacht wurde, richtet sich die Haftungsverteilung nach den gesetzlichen Vorschriften.
07. Ausgeschlossene und besonders sensible Güter
Gefährliche, verbotene oder besonders wertvolle Sachen
Ohne vorherige ausdrückliche Vereinbarung werden insbesondere folgende Sachen nicht übernommen: gefährliche, explosive, entzündliche, ätzende oder giftige Stoffe, Waffen, Munition und verbotene Gegenstände, illegale Waren oder nicht ordnungsgemäß deklarierte Gefahrgüter, Bargeld, Wertpapiere, Edelmetalle, Schmuck und vergleichbare Wertsachen, lebende Tiere, leicht verderbliche Waren, nicht ausreichend gesicherte Flüssigkeiten, unersetzliche Originaldokumente oder Datenträger, Kunstwerke, Antiquitäten oder sonstige Güter von außergewöhnlich hohem Wert, sofern sie nicht ausdrücklich deklariert wurden. Der Auftraggeber hat auf gefährliche Eigenschaften, besondere Empfindlichkeit oder außergewöhnlichen Wert vor Vertragsabschluss hinzuweisen. DC Umzug OG kann die Übernahme ablehnen, wenn ein Transport gegen gesetzliche Vorschriften verstößt, Mitarbeitende oder Dritte gefährdet oder eine fachgerechte Durchführung nicht möglich ist.
08. Möbelmontage und Demontage
Abbau, Transport und Wiederaufbau
Montage- und Demontagearbeiten werden nur im ausdrücklich vereinbarten Umfang durchgeführt. Der Auftraggeber hat auf bekannte Schäden, fehlende Teile, instabile Konstruktionen, Sonderanfertigungen oder frühere unsachgemäße Montagen hinzuweisen. Bei Möbeln, die aufgrund ihres Alters, Materials oder ihrer Bauweise erkennbar nicht ohne erhöhtes Risiko demontiert oder erneut montiert werden können, informiert DC Umzug OG den Auftraggeber, soweit dies vor oder während der Arbeit erkennbar ist. Arbeiten an Gas-, Wasser- oder Elektroinstallationen sowie sonstige konzessionspflichtige Tätigkeiten sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart und durch entsprechend befugte Personen ausgeführt werden.
09. Termine, Leistungszeit und Verzögerungen
Planung, Verkehr und unvorhersehbare Umstände
Vereinbarte Termine werden sorgfältig geplant. Eine bestimmte Ankunfts- oder Abschlusszeit gilt nur dann als verbindlich zugesichert, wenn sie ausdrücklich als Fixtermin oder verbindliche Leistungsfrist vereinbart wurde. Verkehrsbehinderungen, Unfälle, extreme Witterungsverhältnisse, behördliche Maßnahmen, Grenz- oder Zollkontrollen sowie andere nicht von DC Umzug OG beherrschbare Umstände können zu Verzögerungen führen. DC Umzug OG informiert den Auftraggeber über wesentliche erkennbare Verzögerungen und setzt die Leistung zum nächstmöglichen zumutbaren Zeitpunkt fort. Bei einem von DC Umzug OG zu vertretenden Verzug stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte, insbesondere nach § 918 ABGB, zu. Leistungsverzug §§ 918 ff ABGB Schadenersatz §§ 1295 ff ABGB
10. Preise und zusätzliche Leistungen
Fixpreis, Zeitaufwand und nachträgliche Änderungen
Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung oder der ausdrücklich vereinbarten Preis- und Berechnungsgrundlage. Gegenüber Verbrauchern werden Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen. Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei einer Abrechnung nach Zeitaufwand werden die tatsächlich angefallenen und dokumentierten Arbeitszeiten nach dem vereinbarten Tarif verrechnet. Eine Mindestverrechnung gilt nur, wenn sie vor Vertragsabschluss ausdrücklich vereinbart wurde. Ein Fixpreis gilt für den bei Vertragsabschluss bekannten und vereinbarten Leistungsumfang. Zusätzliche Vergütung kann insbesondere entstehen, wenn: der tatsächliche Umfang wesentlich von den Angaben des Auftraggebers abweicht, zusätzliche Möbel, Kartons oder Adressen hinzukommen, nicht angegebene Stockwerke, Tragewege, Demontagen oder Schwerlasten vorliegen, zusätzliche Warte-, Verpackungs- oder Montagearbeiten gewünscht werden, zusätzliche Park-, Maut-, Zoll- oder Genehmigungskosten oder Kosten befugter Fachunternehmen anfallen. Soweit möglich, informiert DC Umzug OG vor Ausführung zusätzlicher kostenpflichtiger Leistungen über die voraussichtlichen Mehrkosten.
11. Zahlung und Zahlungsverzug
Fälligkeit, Rechnung und gesetzliche Verzugsfolgen
Die Fälligkeit ergibt sich aus dem Angebot oder der Rechnung. Fehlt eine besondere Vereinbarung, ist das Entgelt nach vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung und Rechnungslegung ohne unnötigen Aufschub fällig. Eine Anzahlung oder Vorauszahlung kann vereinbart werden, insbesondere bei größeren Aufträgen, internationalen Transporten, reservierten Fremdleistungen oder kostenintensiven Vorbereitungen. Rechnungen können elektronisch an die vom Auftraggeber bekanntgegebene E-Mail-Adresse übermittelt werden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Bei beiderseitigen Unternehmergeschäften gilt insbesondere § 456 UGB. Notwendige, zweckmäßige und angemessene Mahn- und Betreibungskosten können nach den gesetzlichen Voraussetzungen verlangt werden. Verbraucher behalten sämtliche gesetzlichen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte. Unternehmer können nur mit unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.
12. Absage, Stornierung und Terminverschiebung
Gesetzlicher Rücktritt und tatsächlicher Aufwand
Gesetzliche Rücktritts- und Widerrufsrechte von Verbrauchern, insbesondere nach dem FAGG, bleiben vollständig unberührt. Besteht kein gesetzliches oder vertraglich vereinbartes kostenloses Rücktrittsrecht und wird ein Auftrag auf Wunsch des Auftraggebers nicht ausgeführt, richten sich die Rechtsfolgen nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach § 1168 ABGB und dem allgemeinen Schadenersatzrecht. DC Umzug OG kann in diesem Fall jene Vergütung oder jenen Schaden verlangen, der nach dem Gesetz unter Berücksichtigung folgender Positionen tatsächlich zusteht: bereits erbrachte Planungs- und Vorleistungen, nicht mehr stornierbare Fremdleistungen, bereits angefallene Anfahrts- und Materialkosten, vereinbartes Entgelt abzüglich ersparter Aufwendungen und anderweitigen Erwerbs, soweit § 1168 ABGB anwendbar ist, sonstiger konkret nachweisbarer Schaden. Eine starre prozentuale Stornogebühr wird durch diese AGB nicht vereinbart. Der Auftraggeber kann nachweisen, dass kein oder ein geringerer Anspruch entstanden ist. Bei einer gewünschten Terminverschiebung bemühen sich die Parteien um einen Ersatztermin. Nachweislich entstandene und nicht vermeidbare Mehrkosten können nach vorheriger Information verrechnet werden. Unterbleiben der Leistung § 1168 ABGB Fernabsatz §§ 11–18 FAGG
13. Vorzeitiger Leistungsbeginn bei Verbrauchern
Leistung innerhalb der 14-tägigen Rücktrittsfrist
Wünscht ein Verbraucher bei einem Fernabsatzvertrag oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag, dass DC Umzug OG bereits vor Ablauf der gesetzlichen Rücktrittsfrist mit der Dienstleistung beginnt, ist ein ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers erforderlich. Tritt der Verbraucher nach einem solchen ausdrücklichen Verlangen vom Vertrag zurück, nachdem DC Umzug OG bereits mit der Leistung begonnen hat, ist ein angemessener anteiliger Betrag für die bis zum Rücktritt tatsächlich erbrachten Leistungen zu zahlen, sofern die gesetzlichen Informationspflichten erfüllt wurden. Bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung endet das Rücktrittsrecht nur unter den gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen, insbesondere wenn der Verbraucher dem vorzeitigen Beginn ausdrücklich zugestimmt und den möglichen Verlust seines Rücktrittsrechts zur Kenntnis genommen hat.
14. Behinderung und Annahmeverzug
Fehlender Zugang, Abwesenheit oder unvollständige Vorbereitung
Kann die Leistung aus Umständen aus der Sphäre des Auftraggebers nicht oder nicht rechtzeitig begonnen oder fortgesetzt werden, hat der Auftraggeber DC Umzug OG unverzüglich zu informieren. Solche Umstände können insbesondere sein: Abwesenheit einer berechtigten Person, fehlende Schlüssel oder Zutrittsrechte, nicht freigeräumte Zugänge, nicht funktionsfähige oder gesperrte Aufzüge, nicht transportsicher vorbereitete Gegenstände, fehlende Park- oder Zufahrtsmöglichkeiten, fehlende Genehmigungen oder Zolldokumente. DC Umzug OG kann eine angemessene Wartezeit einhalten und eine angemessene Nachfrist setzen, soweit dies nach den Umständen sinnvoll ist. Vermeidbare zusätzliche Zeit und nachweisliche Mehrkosten können nach der vereinbarten Berechnungsgrundlage verrechnet werden. Wird die Durchführung dauerhaft verhindert, richten sich Vergütungs- und Schadenersatzansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen.
15. Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen
Einsatz geeigneter Partner und Fachkräfte
DC Umzug OG ist berechtigt, geeignete Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder fachlich geeignete Subunternehmer zur Leistungserbringung einzusetzen, sofern nicht ausdrücklich eine höchstpersönliche Ausführung vereinbart wurde. Dies kann insbesondere bei internationalen Transporten, Sondertransporten, Montagearbeiten oder konzessionspflichtigen Zusatzleistungen erforderlich sein. Die gesetzliche Verantwortung der DC Umzug OG gegenüber dem Auftraggeber wird durch den Einsatz von Erfüllungsgehilfen nicht ausgeschlossen.
16. Ablieferung und Leistungsbestätigung
Übergabe an Auftraggeber oder berechtigte Person
Das Umzugsgut wird dem Auftraggeber oder einer von ihm benannten empfangsberechtigten Person übergeben. Ist eine Übergabe am vereinbarten Zielort aus Gründen aus der Sphäre des Auftraggebers nicht möglich, werden die Parteien eine zumutbare weitere Vorgangsweise abstimmen. Erforderliche Rücktransporte, Wartezeiten oder eine notwendige Verwahrung des Umzugsguts können nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand verrechnet werden. Arbeits-, Übergabe- oder Leistungsnachweise können schriftlich oder elektronisch bestätigt werden. Eine Unterschrift bestätigt die dokumentierte Durchführung, stellt jedoch keinen Verzicht auf zwingende gesetzliche Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche dar.
17. Haftung bei Transport- und sonstigen Leistungen
UGB, ABGB und internationale CMR-Bestimmungen
Die Haftung von DC Umzug OG richtet sich nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften. Bei entgeltlichen innerstaatlichen Straßengütertransporten gelten insbesondere die gesetzlichen Bestimmungen über das Frachtgeschäft gemäß §§ 425 ff UGB. Bei internationalen Straßentransporten, bei denen der Übernahme- und Ablieferungsort in verschiedenen Staaten liegen und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, gilt das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr – CMR. Für Montage-, Verpackungs-, Räumungs- und sonstige Dienstleistungen gelten ergänzend die Vorschriften des ABGB und die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen. Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht: bei vorsätzlichem Verhalten, bei grober Fahrlässigkeit, bei Personenschäden, soweit eine Haftung nach zwingendem Gesetz nicht beschränkt oder ausgeschlossen werden darf, soweit gegenüber Verbrauchern ein Ausschluss nach dem KSchG unwirksam wäre. Hat eine unzureichende Verpackung durch den Auftraggeber, ein verborgener Eigenmangel des Transportguts, eine unrichtige Weisung oder eine unterlassene Information den Schaden mitverursacht, richtet sich eine mögliche Schadensteilung oder Haftungsbefreiung ausschließlich nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften. Inlandstransport §§ 425 ff UGB Internationaler Transport CMR Allgemeine Haftung §§ 1295 ff ABGB Verbraucherschutz § 6 KSchG
18. Hochwertige Gegenstände und Zusatzversicherung
Wertangabe und gesonderte Versicherungsvereinbarung
Besonders hochwertige, seltene, empfindliche oder schwer ersetzbare Gegenstände müssen vor Vertragsabschluss ausdrücklich bekanntgegeben werden. Auf Wunsch kann geprüft werden, ob eine gesonderte Wertdeklaration, Inventarliste oder zusätzliche Transportversicherung möglich und sinnvoll ist. Eine Zusatzversicherung besteht nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart und bestätigt wurde. Der Auftraggeber hat auf Verlangen den Wert und die Beschaffenheit außergewöhnlicher Gegenstände durch geeignete Unterlagen nachvollziehbar darzustellen. Die gesetzlichen Haftungsrechte des Auftraggebers werden durch die Möglichkeit einer zusätzlichen Versicherung nicht ausgeschlossen.
19. Schäden, Prüfung und Schadensminderung
Dokumentation sichtbarer und verdeckter Schäden
Der Auftraggeber wird gebeten, das Umzugsgut nach Ablieferung im zumutbaren Umfang zu prüfen und sichtbare Schäden möglichst sofort im Leistungsnachweis dokumentieren zu lassen. Nicht sofort erkennbare Schäden sollten nach ihrer Entdeckung möglichst rasch schriftlich mitgeteilt und durch Fotos, Rechnungen, Wertnachweise oder andere geeignete Unterlagen dokumentiert werden. Eine unterlassene sofortige Meldung führt gegenüber Verbrauchern nicht automatisch zum Verlust gesetzlicher Ansprüche. Gesetzliche Beweis-, Anzeige- und Ausschlussvorschriften, insbesondere nach dem UGB oder der CMR, bleiben jedoch anwendbar. Beschädigte Gegenstände sind bis zur Klärung aufzubewahren und dürfen ohne Abstimmung nicht weggeworfen, weggegeben oder wesentlich verändert werden, sofern dies zumutbar ist. Beide Parteien haben geeignete Maßnahmen zu setzen, um eine Vergrößerung des Schadens zu vermeiden.
20. Gewährleistung
Gesetzliche Rechte bei mangelhaften Leistungen
Für mangelhafte Leistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Gewährleistungsrechte von Verbrauchern werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch eingeschränkt. Soweit gesetzlich vorgesehen, ist DC Umzug OG Gelegenheit zu geben, einen behebbaren Mangel innerhalb angemessener Frist zu prüfen und zu verbessern. Kein von DC Umzug OG zu vertretender Mangel liegt vor, soweit die Beeinträchtigung ausschließlich auf Folgendem beruht: natürlichem Verschleiß oder Materialermüdung, bereits bestehenden Schäden, verborgenen Konstruktionsmängeln, ungeeigneten Materialien oder Anweisungen des Auftraggebers, nachträglichen Eingriffen durch den Auftraggeber oder Dritte. Gewährleistung §§ 922 ff ABGB Verbraucher § 9 KSchG
21. Entrümpelung und Räumung
Eigentum, Wertgegenstände und Gefahrstoffe
Bei Entrümpelungs- und Räumungsaufträgen bestätigt der Auftraggeber, dass er zur Verfügung über die übergebenen Gegenstände berechtigt ist oder über eine entsprechende Vollmacht verfügt. Geräumt werden nur jene Gegenstände und Bereiche, die vom Auftrag umfasst oder eindeutig freigegeben wurden. Persönliche Dokumente, Bargeld, Schmuck, Wertgegenstände oder offensichtlich wertvolle Sachen werden bei Erkennbarkeit nicht ohne weitere Abstimmung geräumt. Problemstoffe, gefährliche Stoffe, Chemikalien, Asbest, medizinische Materialien oder sonstige Gefahrstoffe müssen vorab bekanntgegeben werden und sind nur dann umfasst, wenn ihre rechtmäßige Übernahme ausdrücklich vereinbart wurde. Zusätzliche Kosten für die Übernahme von Gefahrstoffen, für Gebühren befugter Übernahmestellen oder für notwendige Fachunternehmen werden nur nach entsprechender Vereinbarung oder gesetzlicher Notwendigkeit verrechnet.
22. Internationale Transporte und Zoll
Dokumente, Einfuhrbestimmungen und CMR
Bei internationalen Transporten hat der Auftraggeber rechtzeitig alle notwendigen und richtigen Zoll-, Einfuhr-, Ausfuhr- und Begleitdokumente bereitzustellen. Der Auftraggeber bestätigt, zur Ausfuhr und Einfuhr der Güter berechtigt zu sein und keine verbotenen oder nicht ordnungsgemäß deklarierten Waren zu übergeben. Zölle, Einfuhrabgaben, behördliche Gebühren, Kontrollen und sonstige staatliche Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind. Verzögerungen aufgrund von Zollkontrollen, unvollständigen Dokumenten oder behördlichen Maßnahmen werden DC Umzug OG nur zugerechnet, soweit sie von ihr schuldhaft verursacht wurden. Soweit die Voraussetzungen vorliegen, gelten die zwingenden Bestimmungen der CMR.
23. Datenschutz und Kommunikation
Kontakt-, Angebots- und Auftragsdaten
Personenbezogene Daten werden zur Bearbeitung von Anfragen, Erstellung von Angeboten, Durchführung von Aufträgen, Abrechnung und Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der DC Umzug OG. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass er Kontaktdaten oder sonstige personenbezogene Daten dritter Personen nur berechtigt an DC Umzug OG übermittelt. Vertragsbezogene Erklärungen können per E-Mail übermittelt werden, sofern keine gesetzlich zwingende andere Form vorgeschrieben ist.
24. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Österreichisches Recht und Verbraucherschutz
Auf das Vertragsverhältnis ist österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und, soweit anwendbar, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anzuwenden. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit sie dem Verbraucher nicht den Schutz zwingender Bestimmungen des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts entzieht. Für Rechtsstreitigkeiten mit Unternehmern wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz der DC Umzug OG vereinbart, soweit eine solche Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Insbesondere wird ein Verbraucher durch diese AGB nicht verpflichtet, eine Klage an einem nach § 14 KSchG unzulässigen Gerichtsstand zu führen. Verbrauchergerichtsstand § 14 KSchG Internationale Rechtswahl Art. 6 Rom-I-Verordnung
25. Schlussbestimmungen
Vertragsänderungen und teilweise Unwirksamkeit
Änderungen oder Ergänzungen eines konkreten Vertrags bedürfen einer nachvollziehbaren Vereinbarung zwischen den Parteien. Änderungen dieser AGB gelten nur für zukünftige Vertragsabschlüsse, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes wirksam vereinbart wird. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen im gesetzlich zulässigen Umfang aufrecht. Anstelle einer unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung. Gegenüber Verbrauchern findet keine geltungserhaltende Reduktion zum Nachteil des Verbrauchers statt. Stand: 17. Juli 2026. Anlage für Verbraucherverträge Rücktrittsbelehrung nach dem FAGG Diese Belehrung gilt nur für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, soweit keine gesetzliche Ausnahme vorliegt. Rücktrittsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen von diesem Vertrag zurückzutreten. Die Rücktrittsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Rücktrittsrecht auszuüben, müssen Sie uns: DC Umzug OG Richtstraße 44a 9500 Villach Österreich E-Mail: office@dc-umzugsservice.at Telefon: +43 664 131 19 05 mittels einer eindeutigen Erklärung, beispielsweise eines mit der Post versandten Briefs oder einer E-Mail, über Ihren Entschluss informieren, von diesem Vertrag zurückzutreten. Sie können dafür das nebenstehende Muster-Rücktrittsformular verwenden; dies ist jedoch nicht vorgeschrieben. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Rücktrittsfrist absenden. Folgen des Rücktritts Wenn Sie von diesem Vertrag zurücktreten, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem Ihre Rücktrittserklärung bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir grundsätzlich dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion verwendet haben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Rücktrittsfrist beginnen soll, haben Sie einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu Ihrem Rücktritt bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der vereinbarten Leistungen entspricht, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Muster-Rücktrittsformular An: DC Umzug OG Richtstraße 44a 9500 Villach Österreich E-Mail: office@dc-umzugsservice.at Hiermit trete ich / treten wir (*) von dem von mir / uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung zurück: ____________________________________ Bestellt / abgeschlossen am: ____________________________________ Name des Verbrauchers / der Verbraucher: ____________________________________ Anschrift des Verbrauchers / der Verbraucher: ____________________________________ Unterschrift des Verbrauchers / der Verbraucher (nur bei Mitteilung auf Papier): ____________________________________ Datum: ____________________________________ (*) Unzutreffendes streichen. Vorzeitiger Leistungsbeginn Soll die Leistung vor Ablauf der vierzehntägigen Rücktrittsfrist beginnen, ist zusätzlich eine ausdrückliche Erklärung des Verbrauchers erforderlich. Ich verlange ausdrücklich, dass DC Umzug OG bereits vor Ablauf der gesetzlichen Rücktrittsfrist mit der vereinbarten Dienstleistung beginnt. Ich bestätige, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung durch DC Umzug OG mein Rücktrittsrecht verliere. Name: ____________________________________ Datum: ____________________________________ Unterschrift / elektronische Bestätigung: ____________________________________ Wichtige gesetzliche Rechtsgrundlagen ABGB Vertragsrecht, Werkvertrag, Gewährleistung und Haftung KSchG Zwingende Rechte österreichischer Verbraucher FAGG Rücktritt bei Fern- und Auswärtsgeschäften UGB Unternehmens- und Frachtvertragsrecht CMR Internationaler Straßengüterverkehr Rom-I-Verordnung Anwendbares Recht bei internationalen Verträgen Vertragspartner DC Umzug OG Anschrift Richtstraße 44a 9500 Villach Firmenbuch FN 665954 w Landesgericht Klagenfurt Kontakt +43 664 131 19 05 office@dc-umzugsservice.at Alle Punkte öffnen AGB drucken Fragen zu Auftrag, Angebot oder Vertragsbedingungen? Kontaktieren Sie DC Umzugsservice direkt Wir erläutern Ihnen den Leistungsumfang, die Preisberechnung und die Bedingungen Ihres individuellen Umzugsauftrags vor der verbindlichen Beauftragung. Jetzt anrufen Kontaktformular
